Unternehmer, parteifähige Personenvereinigungen und juristische Personen des Privatrechts, die privatwirtschaftlich tätig sind, leisten bei
(lt. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 07.04.2011)
- 0 – 20 Beschäftigten einen Mitgliedsbeitrag von 50,00 Euro
- 21 – 100 Beschäftigten einen Mitgliedsbeitrag von 100,00 Euro
- 101 – 300 Beschäftigten einen Mitgliedsbeitrag von 200,00 Euro
- 301 – 500 Beschäftigten einen Mitgliedsbeitrag von 250,00 Euro
- über 500 Beschäftigten einen Mitgliedsbeitrag von 300,00 Euro
Einzelpersonen, parteifähige Personenvereinigungen sowie juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts mit ideeller Zielsetzung leisten einen Mitgliedsbeitrag von 30,00 Euro.
Jugendliche ab 16 Jahren, Auszubildende, Schüler und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres leisten einen "symbolischen" Mitgliedsbeitrag in Höhe von 5,00 Euro.
Kommunale Gebietskörperschaften leisten einen Mitgliedsbeitrag von 250,00 Euro.